So individuell wie die Verträge zur Dauergrabpflege und weiteren
Vorsorgeleistungen gestaltet werden können, so individuell sind auch die dadurch entstehenden Kosten.
Diese hängen unter anderem von der Laufzeit des Vertrages ab. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die meisten unserer Kunden schließen jedoch einen Vertrag über die gesamte Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren nach einer Körper- beziehungsweise Urnenbestattung ab.
Stehen nach einer intensiven Beratung der Leistungsumfang und die Laufzeit fest und ist der Vertrag abgeschlossen, werden die über die Vertragslaufzeit entstehenden Gesamtkosten in einer Summe an die Treuhandstelle für Dauergrabpflege gezahlt.
Diese verwaltet das eingezahlte Kapital und bezahlt einmal jährlich uns als zuständigen Friedhofsgärtner. Darüber hinaus gewährleistet sie durch jährliche Kontrollen, dass die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen auch vollumfänglich ausgeführt werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sie bestimmen selbst bis ins Detail über den Leistungsumfang.
- Sie verhandeln bereits zu Lebzeiten ein preiswertes Komplettangebot.
- Von Preissteigerungen und Mehrwertsteuererhöhungen sind Sie nicht betroffen.
- Sie können sicher sein, dass Ihre Wünsche zur Beisetzung, Grabgestaltung und -pflege über den Tod hinaus erfüllt werden.
Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot.