Mit einem Vertrag zur Dauergrabpflege bleibt nichts dem Zufall überlassen, Sie wissen jederzeit ganz genau, welche gärtnerischen Leistungen wir für Sie erbringen.
Ob Sie lediglich festhalten möchten, dass wir die Wechselbepflanzung im jahreszeitlichen Rhythmus austauschen, oder ganz konkrete Pflanzen dafür auswählen; ob Sie an den Totengedenktagen einen zusätzlichen Blumenschmuck auf der Grabstelle wissen möchten, oder eine einzelne Rose am Todestag des Verstorbenen; ob Formgehölze zwei- oder dreimal jährlich geschnitten werden sollen – Sie bestimmen die Leistungen und ihren Umfang auf Wunsch bis ins Detail.
Dazu bieten wir Ihnen natürlich in allen Punkten eine ausführliche fachliche Beratung an.
Übrigens: Einen Dauergrabpflegevertrag können Sie als Vorsorgemaßnahme auch schon zu Lebzeiten für sich selbst abschließen.